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Die S. L.

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Die spanische GmbH (S.L.)

Die Sociedad Limitada (S. L.) ist die spanische Alternative zur deutschen GmbH.

Diese Gesellschaftsform ist durch ein Gesetz aus dem Jahr 1995 komplett neu geregelt worden.Sie stellt nunmehr die am häufigsten gewählte Kapitalgesellschaftsform in Spanien dar.

Das neue spanische GmbH-Gesetz des Jahres 1995 gestattet auch die Einmann-Gesellschaft, also die Gesellschaft mit lediglich einem einzigen Gesellschafter.
Weil jedoch bei der Einmann- bzw. Einfrau-GmbH zahlreiche Besonderheiten bestehen, empfiehlt es sich in der Regel, eine GmbH mit mindestens zwei Gesellschaftern zu gründen, wobei ein Gesellschafter lediglich eine symbolische Beteiligung zu halten braucht.

Mit € 3.006,- Mindestkapitaleinsatz bietet die spanische GmbH eine wohl für jedermann erreichbare Gesellschaftsform. Die Gründung erfolgt durch notariellen Vertrag. Hierin wird die Satzung der Gesellschaft festgelegt. Vor der notariellen Beurkundung muss die Bestätigung des zentralen spanischen Handelsregisters in Madrid vorliegen, das gegen die vorgesehene Firmenbezeichnung keine Bedenken bestehen.

Der Name der Gesellschaft kann frei erfunden sein. Es kann sich auch um Fantasieworte handeln, wobei nur wichtig ist, das die Endung S. L. dem Gesellschaftsnamen zugefügt wird.

Eine S. L. unterliegt EU-Recht, wenn sie ihren Sitz auf dem spanischen Staatsgebiet hat.
Der Sitz einer Gesellschaft liegt nach dem Gesetz dort, wo sich die effektive Verwaltung und Führung der Gesellschaft befindet, oder dort, wo ihre Hauptniederlassung bzw. Aktivität liegt.

Die zur Zeit günstigste Abwicklung erfolgt über eine uns bekannte Anwaltskanzlei auf den Balearen




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