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Gründung

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So gründen Sie eine spanische GmbH (S.L.) nach EU-Recht

Erste Schritte

  • Sie setzen sich mit uns in Verbindung
  • Wir senden Ihnen eine Checkliste, welche Sie uns per Mail sociedad@inmapro.com
    oder Fax +49 2365 508317 zurücksenden.
  • Wir beantragen die von Ihnen vorgeschlagenen Namen Ihrer S.L.
    Sobald uns das Namenszertifikat vorliegt, können Sie wählen:
    Sie kommen nach Spanien, um die notarielle Gründung selbst zu zeichnen oder
    Sie erteilen einer von Ihnen benannten oder von uns zur Verfügung gestellten Person vor einem Notar in Deutschland eine Vollmacht. Diese Vollmacht wird mit der Haager
    Apostille versehen und an uns übersandt.
  • Wir kümmern uns um alle Formalitäten (Steuernummer, Steuern, Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister) und senden Ihnen die Original-Urkunden zu.

 

Für Einzelheiten setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Details

Zunächst ist die Durchführung einer Namenabfrage beim zentralen, spanischen Handelsregister in Madrid erforderlich. Dazu sind 3 mögliche Namen für die zu gründende Gesellschaft anzugeben.
Das Register prüft mögliche Verwechslungsgefahren mit bereits bestehenden Firmen.
Besteht eine solche nicht, stellt das Register ein Zertifikat aus, welches den Namen für bis zu 15 Monate reserviert.
Nach Ablauf von 2 Monaten ist das Zertifikat jedoch vor dem Notartermin beim Zentralregister zu aktualisieren. Sofern Sie bereits einen Namen in Betracht gezogen haben und sich diesen zunächst nur sichern möchten, können Sie über uns für € 45,- eine Namenabfrage durchführen. Die Anfrage dauert ca. 1– 2 Wochen.

Später erfolgt die Eröffnung eines Bankkontos auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft

  • die Beantragung einer spanischen Steuernummer für die Gesellschafter (NIE)
  • die Erarbeitung der Gesellschaftsstatuten,
  • die notarielle Beurkundung der Gründungsurkunde,
  • die Beantragung der Steuernummer der Gesellschaft (CIF),
  • die Zahlung der Gründungssteuern (1% über dem Gesellschaftskapital) und Kosten (wie den    Notar, Handelsregister) und schließlich die Eintragung der Gesellschaft in das örtliche Handelsregister.

Vermögensverwaltende Gesellschaften (Immobilien GmbH bzw. S.L.) haben weder Gewerbesteuern zu zahlen, noch hat sich der Geschäftsführer bei der Sozialversicherung anzumelden.
Soll die Gesellschaft aktiv werden, so ist das entsprechende Gewerbe anzumelden und ggfs. die Gewerbesteuer (IAE) zu zahlen. Die Höhe der Steuer hängt von der jeweiligen Aktivität ab und wird von der zuständigen Gemeinde unabhängig vom erwirtschafteten Gewinn mit einem jährlichen Festbetrag erhoben.
Seit 2003 sind Unternehmen mit weniger als 1.000.000,- € Umsatz von der Gewerbesteuer in Spanien befreit. Insbesondere für den Immobilienerwerb ist die Gründung einer S.L. und die Einbringung der Immobilie in die S.L. bzw. der Erwerb über eine S.L. vorteilhaft, da juristische Personen grundsätzlich nicht der Vermögenssteuer unterworfen sind und eine Körperschaftssteuer lediglich bei Gewinnerzielung anfällt.
Als Eigentümer ist die spanische Gesellschaft im Grundbuch eingetragen. Zudem bietet die spanische GmbH (S.L.) indivi- duelle Gestaltungsmöglichkeiten zur Steueroptimierung, da die Übertragung von Gesellschaftsanteilen grundsätzlich steuerfrei ist.
Besonders interessant ist hier der Erwerb einer in Spanien gegründeten Vorratsgesellschaft. Die in der S.L. erzielten Gewinne (nur aktive Gesellschaften / die Immobilien-GmbH erwirtschaftet keine Gewinne) werden mit 35% (30% bis zu € 90.000 Gewinn) Körperschaftssteuer besteuert. Die die Gewinnausschüttungen erhaltenden Gesellschafter müssen sich dann noch der persönlichen Besteuerung unterwerfen.
Seit dem Urteil "Überseering" des EuGH (Urteil vom 05.11.2002) muss der spanischen GmbH nun endlich auch von deutschen Gerichten die Rechts- und Parteifähigkeit anerkannt werden, wenn Sie in Deutschland eine Zweigniederlassung betreibt. Zuvor erkannte der BGH ausländische Gesellschaften aufgrund der Sitztheorie in Deutschland nicht an und versagte Ihnen die gerichtliche Parteifähigkeit. Ein interessanter Aspekt für wirtschaftliche Aktivitäten.

Bei Interesse an der Gesellschaftsgründung einer spanischen GmbH / S.L. setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Sichern Sie sich schon jetzt Ihren Firmennamen:

Namenabfrage zur Gründung/Umbenennung einer S. L.

 




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